Mahnbescheid: Bank darf Schufa informieren

03.07.2006
Wenn gegen einen Bankkunden ein Mahnbescheid beantragt wurde, darf die Bank dies der privaten Kreditauskunftei Schufa mitteilen.

Wenn gegen einen Bankkunden ein Mahnbescheid beantragt wurde, darf die Bank dies der privaten Kreditauskunftei Schufa mitteilen.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Mahnbescheid wegen einer Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Kunden beantragt wurde. Unerheblich ist dagegen, ob sich die Forderungen im Mahnbescheid als berechtigt herausstellen. Das Gericht wies damit die Klage einer Bankkundin ab, die sich dagegen wandte, dass ihre Bank die Schufa über einen Mahnbescheid informiert hatte. Sie war der Auffassung, die Mahnung allein besage nichts über ihre Kreditwürdigkeit.

Die Richter waren jedoch anderer Auffassung und betonten das legitime Recht der von der Kreditwirtschaft getragenen Schufa, ihre angeschlossenen Partner vor Verlusten im Kreditgeschäft zu schützen. Damit kommt bereits der Mitteilung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ein erheblicher Informationswert zu. Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 8 UH 323/05-99 (jlp/mf)

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