Mailbox nicht abgerufen: persönliches Pech

02.07.2003
Wer in geschäftlichen Dokumenten eine E-Mail-Adresse angibt, signaliert damit, dass er Kommunikation auf dem elektronischen Weg akzeptiert. Mit Eingang einer Mail geht somit auch das Verlust- und Verzögerungsrisiko auf ihn über, da es zum Risikobereich des Empfängers gehört, wenn Störungen in seinem Machtbereich eintreten, beispielsweise der unterlassene Abruf seiner Mailbox. Als Datum gilt der Eingang der Mail in den elektronischen Briefkasten (Landgericht Nürnberg-Fürth, Az.: 2 HK O 9434/01). (jlp)

Wer in geschäftlichen Dokumenten eine E-Mail-Adresse angibt, signaliert damit, dass er Kommunikation auf dem elektronischen Weg akzeptiert. Mit Eingang einer Mail geht somit auch das Verlust- und Verzögerungsrisiko auf ihn über, da es zum Risikobereich des Empfängers gehört, wenn Störungen in seinem Machtbereich eintreten, beispielsweise der unterlassene Abruf seiner Mailbox. Als Datum gilt der Eingang der Mail in den elektronischen Briefkasten (Landgericht Nürnberg-Fürth, Az.: 2 HK O 9434/01). (jlp)

Zur Startseite