Um zu verhindern, dass vorrangig asiatische Händler auf Online-Marktplätzen wie Amazon und Ebay in Deutschland Waren verkaufen, ohne hierzulande Umsatzsteuer abzuführen, hat das Bundesfinanzministerium zu Jahresanfang den neuen Paragrafen 22f in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen. Demzufolge müssen Plattformbetreiber für Händler geradestehen, die selbst keine Umsatzsteuer bezahlen. Um sich abzusichern, haben die betroffenen Online-Marktplätze ihre Händler aufgefordert, eine Umsatzsteuerbescheinigung des Finanzamts vorzulegen.
Die Fristen dafür hat der Gesetzgeber vorgegeben: Händler außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mussten sich ebenfalls bis 01.03.2019 legitimieren, Händler innerhalb der EWR haben bis 01.10.2019 dafür Zeit.
"Gleiche Regeln für alle Händler"
"Bisher liegen uns nur von einem Bruchteil der deutschen Händler Bescheinigungen vor", berichtet Maria Simon, Senior Manager Seller Experience bei Ebay. "Offensichtlich denken viele, das betrifft nur chinesische Händler." Da Ebay die Bestätigungen abgleichen muss, sollten Händler diese nicht erst in letzter Sekunde einreichen. "Wenn uns Händler die Bestätigung nicht rechtzeitig zukommen lassen, müssen wir diese ab Anfang Oktober sperren." In der Frist bis Anfang März hätten bereits "ganz viele" Händler aus dem außereuropäischen Ausland die Umsatzsteuerlegitimation erbracht. Andere hingegen seien inzwischen nicht mehr auf der Plattform tätig.
Der Abgleich sei auch deshalb recht mühsam, weil das Bundesfinanzministerium keinen automatisierten elektronischen Prozess geschaffen habe. Grundsätzlich halte Ebay die neue Vorschrift aber für sinnvoll: "Wir unterstützen das Gesetz, da uns wichtig ist, dass für alle Händler gleiche Regeln gelten", so Simon.