Revolutive Systems

Massenabmahner melden Insolvenz an

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Die durch massenhafte Abmahnungen bekannt gewordene Regenstaufer Firma Revolutive Systems hat beim Amtsgericht Regensburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.
Die durch vielfache Abmahnungen bekannt gewordenen Revolutive Systems GmbH hat Insolvenz angemeldet. Gläubiger haben nun wohl wenige Chancen, ihre Forderungen noch durchzusetzen.
Die durch vielfache Abmahnungen bekannt gewordenen Revolutive Systems GmbH hat Insolvenz angemeldet. Gläubiger haben nun wohl wenige Chancen, ihre Forderungen noch durchzusetzen.
Foto: Markus Bormann - Fotolia.com

Vor rund zwei Jahren machte der Fall Schlagzeilen: Das Regenstaufer Systemhaus Binary Services, mittlerweile umbenannt zu Revolutive Systems hatte hunderte von Abmahnungen wegen angeblich fehlenden oder fehlerhaften Impressen auf Facebook verschickt. Wie alles anfing, sehen Sie in unserer Bildergalerie.

Die Betroffenen wollten das nicht so hinnehmen, organisierten sich und setzten sich zur Wehr. Die Folge waren zahlreiche Gerichtsverfahren. So wurden beispielsweise in erstinstanzlichen Verfahren am Landgericht Regensburg zunächst den Abmahnern Recht gegeben. Ende 2013 kassierte das Oberlandesgericht Nürnberg die Urteile und entschied, dass die Klagen wegen Rechtsmissbräuchlichkeit abgewiesen werden. Die Revision zum BGH ließ das OLG Nürnberg nicht zu.

Nun musste Revolutive Systems Insolvenz anmelden. Wie die Mittelbayerische Zeitung berichtet, wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 4 IN 285/14 beim Amtsgericht Regensburg geführt. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtanwalt Hans-Wilhelm Bauer aus Regensburg bestellt. Nun muss zunächst geprüft werden, ob das Vermögen überhaupt die Kosten des Verfahrens decken kann. Zudem muss der Insolvenzverwalter prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Wie Mitglieder der in Facebook aktiven Gruppe von Abmahnopfern berichten, ist die Web-Seite http://www.revolutive-systems.com schon seit geraumer Zeit offline.

Wenig Hoffnung für Gläubiger

Laut Rechtanwalt Niklas Plutte, der einige Opfer der Abmahnungen durch Revolutive Systems vertritt, dürfen sich Gläubiger vor diesem Hintergrund keine große Hoffnung machen, noch offene Forderungen durchsetzen zu können. "Vielmehr sollte eingehend geprüft werden, ob im jeweiligen Fall Aussichten auf Erfolg bestehen, den Geschäftsführer der Abmahnerin sowie ihren Rechtsanwalt persönlich in die Haftung zu nehmen", rät Plutte in seinem Blog.

So könnten einige Opfer am Ende doppelt bestraft werden: Sie mussten einen langwierigen Rechtsstreit durchstehen, um zuletzt auf einem guten Teil der Kosten dafür sitzen zu bleiben.

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