Job weg und Konto leer

Matula lässt grüßen - Simulant muss Detektiv bezahlen

13.07.2009
Bei vorgetäuschter Krankheit muss der Arbeitnehmer dem Chef Nachforschungskosten erstatten. Einzelheiten von Jens Klarmann*.

Dass eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit teuer zu stehen kommen kann, beweist ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 20.08.2008, Az.: 7 Sa 197/08). Danach kann der Arbeitgeber bei Verdacht einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers auf dessen Kosten einen Detektiv engagieren.

In dem Fall war der Betroffene trotz vorliegender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesehen worden, wie er zusammen mit seiner Ehefrau Zeitungen ausgetragen hatte. Daraufhin hatte der Arbeitgeber ein Detektivbüro mit der Beobachtung des Klägers in den folgenden Nächten beauftragt, wo der Arbeitnehmer nochmals dabei gesehen wurde.

Der Arbeitgeber sah darin eine vorsätzliche Pflichtverletzung des Arbeitnehmers und verlangte die Rückerstattung der ihm entstandenen Detektivkosten. Die Pflichtverletzung ergebe sich daraus, dass der Arbeitnehmer in dem Zeitraum ab dem 16.04.2007 eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht und seinen Arbeitgeber veranlasst habe, die Ehefrau des Betroffenen für diesen als Aushilfskraft einzustellen und zu bezahlen. Tatsächlich sei er aber nicht arbeitsunfähig erkrankt gewesen. Er habe nämlich in zumindest zwei Nächten genau jene Tätigkeiten verrichtet, die eigentlich er selbst arbeitsvertraglich hätte erbringen müssen.

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