Urteil zur Online-Durchsuchung

"Meilenstein im Informationsrecht"

27.02.2008
Rechtsanwalt Niko Härting über die weitreichenden Konsequenzen des Urteils des BVerfG zur Online-Durchsuchung.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem heutigen Urteil zur Online-Durchsuchung ein neues Grundrecht kreiert: das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Das Urteil wird für Verbraucher und die Privatwirtschaft ähnlich weitreichende Folgen haben wie das Volkszählungsurteil. Durch das Volkszählungsurteil legte das BVerfG im Jahre 1983 die Grundlagen für ein zeitgemäßes Datenschutzrecht.

Dass das BVerfG aus dem Grundgesetz ein neues Grundrecht ableitet, ist ein ungewöhnlicher Vorgang. Zuletzt geschah dies 1983: In dem Volkszählungsurteil schuf das BVerfG das Recht auf informationelle Selbstbestimmung - bis heute die Basis des Datenschutzrechts.

Notwendig ist das neue Grundrecht laut dem BVerfG, weil den Bürger weder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch das Telekommunikationsgeheimnis noch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gegen eine heimliche Überwachung des eigenen Rechners ausreichend schützen:

- das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schützt nur gegen die Erhebung und Speicherung einzelner personenbezogener Daten, nicht jedoch gegen das heimliche Ausspähen von Computerdaten.

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