Gebraucht-Software-Handel

Microsoft erleidet Niederlage

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.
Im Kampf gegen den Handel mit so genannter "gebrauchter" Software war Microsoft bisher immer recht erfolgreich, so durchsuchte etwa die Polizei am 25. August 2011 die Geschäftsräume der Berliner NewsXL GmbH und beschlagnahmte rund 17.000 Datenträger mit dem Betriebssystem Windows XP. Dies geschah auf Grund eines durch das Amtsgericht Tiergarten eine Woche davor erwirkten Durchsuchungsbeschlusses.

Im Kampf gegen den Handel mit so genannter "gebrauchter" Software war Microsoft bisher immer recht erfolgreich, so durchsuchte etwa die Polizei am 25. August 2011 die Geschäftsräume der Berliner NewsXL GmbH und beschlagnahmte damals über 18.000 Datenträger mit dem Betriebssystem Windows XP darauf. Dies geschah auf Grund eines durch das Amtsgericht Tiergarten eine Woche zuvor erwirkten Durchsuchungsbeschlusses.

Foto: softwarebilliger.de

Zu damaligen Zeitpunkt war die NewsXL GmbH Betreiberin der Webshops www.softwarebilliger.de, wo sich preisbewusste Kunden mit diversen Software-Paketen zu ungewöhnlich niedrigen Preisen eindecken konnten.

Gegen die Durchsuchung seiner Geschäftsräume und der Beschlagnahme der Datenträger legte der damalige Geschäftsführer der NewsXL GmbH Einspruch beim Amtsgericht Tiergarten in Berlin ein. In dem Beschluss vom 15. Februar 2012 entschied nun diese Instanz, dass die Art und Weise, wie die Geschäftsräume der NewXL GmbH am 25. August 2011 durchsucht wurden, formal rechtmäßig und nicht zu beanstanden war.

Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten legte der Geschäftsführer der NewsXL bei der nächsthöheren Instanz, dem Landgericht Berlin, Beschwerde ein. Nun erfolgte das Urteil. Die große Wirtschaftskammer 26 hat den Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben und die Rechtswidrigkeit der Art und Weise, wie die Geschäftsräume der NewXL GmbH am 25. August 2011 durchsucht wurden, festgestellt.

Als besonders gravierend betrachtet das Landgericht Berlin die Tatsache, dass ein früherer Microsoft-Mitarbeiter bei der Durchsuchung damals zugegen war und sogar als sachverständiger Zeuge auftrat. Er sollte auch der Ermittlungsbehörde beim Auffinden von gefälschter Software behilflich sein. So etwa ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin rechtswidrig und unverhältnismäßig. Der ehemalige Microsoft-Mitarbeiter sei bei der Durchsuchung eben nicht als ein neutraler Sachverständiger aufgetreten, sondern hätte damals durchaus eigene Interessen vertreten, die durchaus mit denen von Microsoft im Einklang lagen. Damit war er nicht mehr unparteilich, was von einem neutralen Sachverständiger erwartet wird, und gleichzeitig hätten Staatsanwaltschaft und Polizei gegen das Gebot der Unparteilichkeit verstoßen. Nach diesem Urteil beantragte nun die NewsXL GmbH die sofortige Rückgabe der 18.000 beschlagnahmten Datenträger.

Gleichzeitig wittert nun auch die jetzige Betreiberin des Portals www.softwarebilliger.de, die Tyr Holding GmbH, Morgenluft. Denn auch gegen Tyr ging Microsoft gerichtlich vor. (rw)

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