Microsoft gewinnt gegen Spammer

03.04.2008
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Versand von Spammails mit gefälschten Microsoft-Hotmail-Adressen

Microsoft hat einen Gerichtsprozess in letzter Instanz gegen einen Spam-Versender gewonnen, der unter Verwendung gefälschter Hotmail-Accounts unerwünschte Werbung für pornographische Webseiten verschickte.

Der Spammer wurde auf Antrag von Microsoft zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt. Zuvor wurde gegen den Spammer bereits eine Geldstrafe von 10.000 Euro verhängt. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland ein Versender von Spam-E-Mails wegen Markenverletzung durch Verwendung gefälschter Absenderadressen rechtskräftig gerichtlich belangt werden konnte. Da der Versand von Spam-E-Mails nach deutschem Recht kein eigener Strafbestand ist, bezog sich Microsoft auf das Markengesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Hintergrund des Rechtsstreits ist eine einstweilige Verfügung, die Microsoft als Betreiber der E-Mail-Plattform Hotmail bereits im Dezember 2003 gegen den Spam-Versender aus Schleswig-Holstein erwirkt hatte. Das Landgericht Freiburg hatte danach auf Antrag von Microsoft am 13. Januar 2006 den Spammer zu einer Ordnungsgeldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt, weil dieser seine Aktivitäten fortsetzte. Parallel hatte Microsoft den Porno-Spammer auch wegen Markenverletzung und der illegalen Verwendung gefälschter Hotmail-Absenderadressen verklagt. Nachdem Microsoft bereits vor dem Landgericht Mannheim und Oberlandesgericht Karlsruhe obsiegt hatte, legte der Porno-Spammer Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein.

Diese Beschwerde wurde am 19. März 2008 vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe rechtskräftig. Der Spam-Versender muss nunmehr neben dem Ordnungsgeld auch die Prozesskosten des gesamten Verfahrens tragen und auch Schadensersatz wegen der begangenen Markenverletzungen leisten.

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