Microsoft jubelt: Gericht erklärt "Unbundling" für unzulässig

12.04.2000
MüNCHEN - Microsoft will Unsicherheit zum Thema "Unbundling" im Handel ausgemacht haben: Es herrsche keine Klarheit darüber, ob das Trennen von DSP- (Digital service Pack) beziehungsweise OEM-Software von der zugehörigen Hardware und der ungekoppelte Weiterverkauf der Software rechtens sei. Nach den Lizenzbestimmungen von Microsoft und laut einem Urteil des Kammergerichts Berlin ist es das jedenfalls nicht: Der finanzielle Vorteil, den sich ein Händler durch den Verkauf billiger DSP-Versionen verschafft, kann demnach vom Hersteller sogar eingeklagt werden. Mehr zu diesem Thema in der Ausgabe 15/00 von ComputerPartner. (mf)

MüNCHEN - Microsoft will Unsicherheit zum Thema "Unbundling" im Handel ausgemacht haben: Es herrsche keine Klarheit darüber, ob das Trennen von DSP- (Digital service Pack) beziehungsweise OEM-Software von der zugehörigen Hardware und der ungekoppelte Weiterverkauf der Software rechtens sei. Nach den Lizenzbestimmungen von Microsoft und laut einem Urteil des Kammergerichts Berlin ist es das jedenfalls nicht: Der finanzielle Vorteil, den sich ein Händler durch den Verkauf billiger DSP-Versionen verschafft, kann demnach vom Hersteller sogar eingeklagt werden. Mehr zu diesem Thema in der Ausgabe 15/00 von ComputerPartner. (mf)

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