Microsoft: neun US-Bundeststaaten können XP-Quellcode einsehen

19.02.2002
Im Kartellverfahren gegen Microsoft musste der Redmonder Software-Konzern eine empfindliche Niederlage einstecken. Richterin Colleen Kollar-Cotelly verfügte, die neun klagenden US-Bundesstaaten dürften sich Teile des Windows-Quellcodes ansehen. Dazu gehören auch die Programme Windows XP und XP Embedded. Die Microsoft-Kontrahenten hatten Einblick in die Programmstruktur des Codes verlangt. Nur so könnten sie die Behauptung Microsofts überprüfen, ob es wirklich nicht möglich wäre, ein "abgespecktes" Betriebssystem ohne Internet Explorer, Instant Messaging und Media-Player auf den Markt zu bringen. Warum Kollar-Cotelly den Antrag der neun Bundesstaaten ablehnte, einen unabhängigen Technologie-Experten heranzuziehen, erscheint rätselhaft. Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass bis zur nächsten Anhörung am 6. März zu wenig Zeit sei, um einen Spezialisten zu benennen. Die Position der Gates-Company ist bekannt: Sie befürchtet, dass der Windows-Quellcode in falsche Hände - zum Beispiel in die von AOL oder Sun - geraten könnte. Ergo lehnt sie auch den Vorschlag der Richterin umstandslos ab. Nun sollen Anklage und Verteidigung Schutzvorkehrungen definieren, die die Art und Weise der Verwendung des Quellcodes in dem Verfahren festlegen sollen. (wl)

Im Kartellverfahren gegen Microsoft musste der Redmonder Software-Konzern eine empfindliche Niederlage einstecken. Richterin Colleen Kollar-Cotelly verfügte, die neun klagenden US-Bundesstaaten dürften sich Teile des Windows-Quellcodes ansehen. Dazu gehören auch die Programme Windows XP und XP Embedded. Die Microsoft-Kontrahenten hatten Einblick in die Programmstruktur des Codes verlangt. Nur so könnten sie die Behauptung Microsofts überprüfen, ob es wirklich nicht möglich wäre, ein "abgespecktes" Betriebssystem ohne Internet Explorer, Instant Messaging und Media-Player auf den Markt zu bringen. Warum Kollar-Cotelly den Antrag der neun Bundesstaaten ablehnte, einen unabhängigen Technologie-Experten heranzuziehen, erscheint rätselhaft. Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass bis zur nächsten Anhörung am 6. März zu wenig Zeit sei, um einen Spezialisten zu benennen. Die Position der Gates-Company ist bekannt: Sie befürchtet, dass der Windows-Quellcode in falsche Hände - zum Beispiel in die von AOL oder Sun - geraten könnte. Ergo lehnt sie auch den Vorschlag der Richterin umstandslos ab. Nun sollen Anklage und Verteidigung Schutzvorkehrungen definieren, die die Art und Weise der Verwendung des Quellcodes in dem Verfahren festlegen sollen. (wl)

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