Microsoft: OLG bejaht Markenverletzung durch gefälschte Absenderadressen

26.10.2006
Microsoft gegen deutschen Porno-Spammer erfolgreich.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem von Microsoft angestrengten Verfahren einen in Schleswig-Holstein ansässigen Spammer verurteilt.

Das OLG Karlsruhe - wie bereits zuvor schon das Landgericht Mannheim - hielt den Angeklagten für eine Vielzahl von Spam-Aktionen verantwortlich und hat diesen wegen Spammings und Markenverletzung zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt. Damit hat nunmehr erstmals ein Oberlandesgericht bestätigt, dass die Verwendung falscher Domains in den Absenderadressen von E-Mails eine Markenverletzung darstellt. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Spammer aus Schleswig-Holstein hat über einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr eine Vielzahl von Spam-Aktionen durchgeführt, in denen er vorwiegend für die von ihm betriebenen Sex-Seiten Werbung gemacht hat. Die Spam-E-Mails enthielten zu diesem Zweck anzügliche Texte mit entsprechenden Werbeaussagen für die von ihm betriebenen Webseiten. Bei einem Teil der von ihm versendeten Spam-E-Mails verwendete der Sexspammer zudem gefälschte E-Mail-Adressen der eingetragenen Marke und des gleichnamigen Microsoft Maildienstes "Hotmail" als vermeintliche Absenderadresse. Der Spammer bestritt bis zum Schluss jegliche Verantwortlichkeit für die Spam-E-Mails.

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der Spammer für die streitgegenständlichen Spam-E-Mails verantwortlich ist. Aufgrund der Verurteilung ist der Spammer seitdem bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro verpflichtet zu unterlassen, zukünftig gefälschte Hotmail-E-Mail-Adressen in Spam-E-Mails zu verwenden. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die Verwendung der Bezeichnung Hotmail als gefälschte Absenderadresse eine Markenverletzung darstellt.

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