Microsoft stellt Strafantrag gegen Händler: Ehen vor Gericht

15.03.1996
UNTERSCHLEISSHEIM/MÜNCHEN: Um den illegalen Softwarekopierern das Handwerk zu legen, sind im Auftrag von Microsoft in ganz Deutschland Testkäufer unterwegs. Inzwischen hat Microsoft rund 250 rechtliche Aktionen eingeleitet, von Abmahnungen bis zu Strafanträgen. Vor dem Amtsgericht München mußte sich jetzt Doris Störtzer, Geschäftsführerin der Raptor GmbH, gegen die Beschuldigung wehren, illegale Software in Umlauf gebracht zu haben.Der 8. Juli 1994 war für Raptor-Geschäftsführerin Doris Störtzer ein schwarzer Tag. Ein Testkäufer von Microsoft, Stephan Keck von Pink Computer, kaufte bei dem Münchener Distributor 400 Pakete MS-DOS 6.2 zum Preis von je 49 Mark. Zwei Wochen später kam die Ware mit der Begründung zurück, sie sei verdächtig. Drei Minuten später stand die Kripo München mit einem Hausdurchsuchungsbefehl vor der Tür. Die Softwarepakete wurden beschlagnahmt und als Plagiate identifiziert. Zeitgleich wurden weitere Hausdurchsuchungen bei dem Raptor-Lieferanten Can-Tec in Leverkusen und bei der Batavia GmbH in Tiefenbach wegen des Verdachts der Verbreitung von Plagiaten durchgeführt. Batavia hatte Raptor zuvor 1.000 MS-DOS-Versionen zum Preis von 45 Mark das Stück angeboten, das Angebot dann aber zurückgezogen.

UNTERSCHLEISSHEIM/MÜNCHEN: Um den illegalen Softwarekopierern das Handwerk zu legen, sind im Auftrag von Microsoft in ganz Deutschland Testkäufer unterwegs. Inzwischen hat Microsoft rund 250 rechtliche Aktionen eingeleitet, von Abmahnungen bis zu Strafanträgen. Vor dem Amtsgericht München mußte sich jetzt Doris Störtzer, Geschäftsführerin der Raptor GmbH, gegen die Beschuldigung wehren, illegale Software in Umlauf gebracht zu haben.Der 8. Juli 1994 war für Raptor-Geschäftsführerin Doris Störtzer ein schwarzer Tag. Ein Testkäufer von Microsoft, Stephan Keck von Pink Computer, kaufte bei dem Münchener Distributor 400 Pakete MS-DOS 6.2 zum Preis von je 49 Mark. Zwei Wochen später kam die Ware mit der Begründung zurück, sie sei verdächtig. Drei Minuten später stand die Kripo München mit einem Hausdurchsuchungsbefehl vor der Tür. Die Softwarepakete wurden beschlagnahmt und als Plagiate identifiziert. Zeitgleich wurden weitere Hausdurchsuchungen bei dem Raptor-Lieferanten Can-Tec in Leverkusen und bei der Batavia GmbH in Tiefenbach wegen des Verdachts der Verbreitung von Plagiaten durchgeführt. Batavia hatte Raptor zuvor 1.000 MS-DOS-Versionen zum Preis von 45 Mark das Stück angeboten, das Angebot dann aber zurückgezogen.

Nach der Hausdurchsuchung setzte sich die Microsoft-Maschinerie in Bewegung: Strafanzeige der Frankfurter Microsoft-Kanzlei Wessing, Berenberg-Gossler, Zimmermann, Lange gegen Störtzer wegen gewerbsmäßiger Straftaten nach dem Urhebergesetz und dem Markengesetz bei der Staatsanwaltschaft München.

Der Fall Microsoft gegen Störtzer kam am 27. Februar 1996 vor dem Amtsgericht München zur Verhandlung. Der Richter Klaus-Jürgen Sonnabend unterstellte der Angeklagten, sie hätte wissen müssen, daß es sich bei der fraglichen Software um Raubkopien gehandelt habe. Störtzer erwiderte, daß zum damaligen Zeitpunkt eine ganze Reihe ähnlich günstiger Faxangebote am Markt kursierten, was ihr Anwalt Dr. Ulrich Ziegert mit Beispielen belegte. Raptor schöpfte auch deshalb keinen Verdacht, weil Can-Tek bereits mehrfach einwandfreie Ware geliefert hatte. Außerdem lag Störtzer ein Echtheitszertifikat für die Software vor. Doch davon ließen sich Richter und Staatsanwalt nicht überzeugen.

Das Urteil lautete auf schuldig. Als Strafe wurden 150 Tagessätze ê 150 Mark (also 22.500 Mark) festgelegt. Kommentiert ihr Anwalt Ziegert: "Der Richter war voreingenommen. Auf mein zentrales Argument ging er gar nicht ein: Daß nämlich eine Raubkopie für einen illegalen Hersteller einen hohen Gewinn bringt, weil er die Lizenzgebühr von etwa 50 Mark spart. Für einen Händler aber wäre es völliger Wahnsinn, wissentlich Plagiate zu verkaufen, weil das Risiko zu hoch und die Marge zu niedrig ist."

Microsoft-Chef Rudolf Gallist sieht das Urteil als einen "Meilenstein" bei der Eindämmung unlauterer Geschäftspraktiken im Handelskanal. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Störtzer Berufung eingelegt hat. (cep)

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