Microsoft: Zwei US-Bundesstaaten klagen weiter gegen die Redmonder

03.12.2002
Zwei Jahre ist es her, dass der amerikanische Richter Thomas Jackson den Softwarekonzern Microsoft im langjährigen Kartellrechtsverfahren schuldig sprach. Sein damaliger Schuldspruch: Der Redmonder Konzern müsse zerschlagen werden. In zwei Firmen – in eine, die Betriebssysteme, in eine andere, die Applikationen entwickeln solle. Vor einem Berufungsgericht wurde dann zwar der Schuldspruch bestätigt, die Strafe jedoch aufgehoben. Seitdem ist viel Wasser den Delaware hinab geflossen; es haben sich die Microsoft, Richter und ungezählte Juristen zahlreiche, durchaus scharfzüngige und intellektuell beachtliche Schlachten geliefert Mit dem Ergebnis, soweit der Richterspruch von diesem November, in einer außergerichtlichen Einigung mit sieben amerikanischen Bundesstaaten erzielt: Die Gates-Company dürfe in den kommenden fünf Jahren keine Exklusivverträge abschließen, die Wettbewerber schädigen könnten. Sie müsse zudem einheitliche Verträge mit Computerherstellern abschließen. Des weiteren müsse es Herstellern und Computernutzern gestattet sein, Bildschirmsymbole (Icons) diverser Microsoft-Programme entfernen zu können, und darüber hinaus müsse Microsoft für Software-Entwickler eine Vielzahl seiner Programmschnittstellen offen legen. Doch zwei amerikanische Bundesstaaten wollen sich mit diesem Urteil nicht zufrieden geben. Tom Reilly, Justizminister des demokratisch regierten Ostküstenstaates Massachusetts, erklärte in gedrechselter, aber deutlicher Juristensprache, die Einigung weise so viele „Schlupflöcher“ auf, dass der Vergleich die kritisierte Geschäftspraxis von Microsoft nicht „grundlegend ändern“ werde. Auch in Zukunft werde der Softwarekonzern „räuberische Praktiken“ praktizieren. „Um die Verbraucher zu schützen“, werde er gegen das Urteil von Richterin Kollar-Kotelly Berufung einlegen. Mit einer ähnlichen Begründung schloss sich der Appalachen-Staat West Virginia der Berufung an. Bis Reaktionsschluss äusserte sich Microsoft zu der Berufung der beiden Staaten nicht. (wl)

Zwei Jahre ist es her, dass der amerikanische Richter Thomas Jackson den Softwarekonzern Microsoft im langjährigen Kartellrechtsverfahren schuldig sprach. Sein damaliger Schuldspruch: Der Redmonder Konzern müsse zerschlagen werden. In zwei Firmen – in eine, die Betriebssysteme, in eine andere, die Applikationen entwickeln solle. Vor einem Berufungsgericht wurde dann zwar der Schuldspruch bestätigt, die Strafe jedoch aufgehoben. Seitdem ist viel Wasser den Delaware hinab geflossen; es haben sich die Microsoft, Richter und ungezählte Juristen zahlreiche, durchaus scharfzüngige und intellektuell beachtliche Schlachten geliefert Mit dem Ergebnis, soweit der Richterspruch von diesem November, in einer außergerichtlichen Einigung mit sieben amerikanischen Bundesstaaten erzielt: Die Gates-Company dürfe in den kommenden fünf Jahren keine Exklusivverträge abschließen, die Wettbewerber schädigen könnten. Sie müsse zudem einheitliche Verträge mit Computerherstellern abschließen. Des weiteren müsse es Herstellern und Computernutzern gestattet sein, Bildschirmsymbole (Icons) diverser Microsoft-Programme entfernen zu können, und darüber hinaus müsse Microsoft für Software-Entwickler eine Vielzahl seiner Programmschnittstellen offen legen. Doch zwei amerikanische Bundesstaaten wollen sich mit diesem Urteil nicht zufrieden geben. Tom Reilly, Justizminister des demokratisch regierten Ostküstenstaates Massachusetts, erklärte in gedrechselter, aber deutlicher Juristensprache, die Einigung weise so viele „Schlupflöcher“ auf, dass der Vergleich die kritisierte Geschäftspraxis von Microsoft nicht „grundlegend ändern“ werde. Auch in Zukunft werde der Softwarekonzern „räuberische Praktiken“ praktizieren. „Um die Verbraucher zu schützen“, werde er gegen das Urteil von Richterin Kollar-Kotelly Berufung einlegen. Mit einer ähnlichen Begründung schloss sich der Appalachen-Staat West Virginia der Berufung an. Bis Reaktionsschluss äusserte sich Microsoft zu der Berufung der beiden Staaten nicht. (wl)

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