Mieser Service: Holländer verklagen Dell

27.10.2003
Mehrere Millionen könnte es den Hersteller Dell kosten, wenn er die Anliegen des Hobby Computer Club (HCC) ignoriert. Die Interessenvertretung von über 200.000 holländischen PC-Nutzern hat bei einem niederländischen Gericht Klage gegen den Anbieter eingereicht. Laut HCC verstoßen dessen Geschäftsbedingungen gegen das Verbraucherschutz-Gesetz der Niederlande. HCC sah sich zu dem Schritt gezwungen, weil der Hersteller auf die Eingaben und Kontaktversuche des Club nicht reagiert habe. Für jeden Tag, den Dell weiter an seinen verbraucherfeindlichen AGBs festhält, soll der Anbieter laut HCC 5.000 Euro Strafe zahlen, bis hin zu einem Maximalbetrag von 5 Millionen Euro. Außerdem muss der Anbieter nach Vorstellungen des Computerclub in einer Anzeigenkampagne zugeben, dass er gegen holländisches Recht verstoßen hat. Wenn Dell dieser Forderung nicht innerhalb von zwei Tagen nach einem Gerichtsurteil nachkommt, sollen täglich 2.500 Euro Strafe fällig werden. Den Maximalbetrag hat HCC auf 2,5 Millionen Euro festgelegt. Mehrere Club-Mitglieder, deren bei Dell gekaufte Systeme kaputt gingen oder von Anfang an nicht funktionierten, waren vom Hersteller mit Hinweis auf die Geschäftsbedingungen abgespeist worden. So schließt Dell beispielsweise eine Haftung bei Streiks, Währungsfluktuationen, Transportschäden oder Problemen seiner eigenen Lieferanten aus. Laut HCC ist ein derart weit reichender Haftungsausschluss nach holländischem Recht nicht möglich. Ebenfalls gegen gesetzliche Bestimmungen verstießen zeitliche Haftungsbeschränkungen. Dell gibt zwölf Monate Gewährleistung auf seine Produkte und 90 Tage auf Ersatzteile. Außerdem versuche Dell illegalerweise, im Garantiefall Kommunikations- und Versandkosten auf die Kunden abzuwälzen, so HCC. (haf)

Mehrere Millionen könnte es den Hersteller Dell kosten, wenn er die Anliegen des Hobby Computer Club (HCC) ignoriert. Die Interessenvertretung von über 200.000 holländischen PC-Nutzern hat bei einem niederländischen Gericht Klage gegen den Anbieter eingereicht. Laut HCC verstoßen dessen Geschäftsbedingungen gegen das Verbraucherschutz-Gesetz der Niederlande. HCC sah sich zu dem Schritt gezwungen, weil der Hersteller auf die Eingaben und Kontaktversuche des Club nicht reagiert habe. Für jeden Tag, den Dell weiter an seinen verbraucherfeindlichen AGBs festhält, soll der Anbieter laut HCC 5.000 Euro Strafe zahlen, bis hin zu einem Maximalbetrag von 5 Millionen Euro. Außerdem muss der Anbieter nach Vorstellungen des Computerclub in einer Anzeigenkampagne zugeben, dass er gegen holländisches Recht verstoßen hat. Wenn Dell dieser Forderung nicht innerhalb von zwei Tagen nach einem Gerichtsurteil nachkommt, sollen täglich 2.500 Euro Strafe fällig werden. Den Maximalbetrag hat HCC auf 2,5 Millionen Euro festgelegt. Mehrere Club-Mitglieder, deren bei Dell gekaufte Systeme kaputt gingen oder von Anfang an nicht funktionierten, waren vom Hersteller mit Hinweis auf die Geschäftsbedingungen abgespeist worden. So schließt Dell beispielsweise eine Haftung bei Streiks, Währungsfluktuationen, Transportschäden oder Problemen seiner eigenen Lieferanten aus. Laut HCC ist ein derart weit reichender Haftungsausschluss nach holländischem Recht nicht möglich. Ebenfalls gegen gesetzliche Bestimmungen verstießen zeitliche Haftungsbeschränkungen. Dell gibt zwölf Monate Gewährleistung auf seine Produkte und 90 Tage auf Ersatzteile. Außerdem versuche Dell illegalerweise, im Garantiefall Kommunikations- und Versandkosten auf die Kunden abzuwälzen, so HCC. (haf)

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