Mietdauer für Telefonanlagen

14.06.2001

Angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklung von Telekommunikationsanlagen benachteiligt eine vorformulierte zehnjährige Vertragslaufzeit für Telefon- anlagen den Kunden unangemessen. Dies jedenfalls in den Fällen, in denen im Telefonanlagenvertrag dem Telekommunikationsunternehmen einseitig das Recht einer Entgelterhöhung eingeräumt wird, ohne dass der Kunde in diesem Fall eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit erhält (Amtsgericht Bremen, Az.: 8 C 293/99). (jlp)

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