Miete muss bezahlt werden

23.03.2006

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung klargestellt, dass Umsatzrückgänge bei Ladenlokalen in Einkaufszentren nicht eine Mietminderung rechtfertigen (Az.: I-24 U 223/04). Auch wenn die Umsätze nach anfänglichen Steigerungen kontinuierlich zurückgehen, muss der Mieter eines Ladenlokals die volle Monatsmiete entrichten. Zwar habe der Vermieter das Recht, die Werthaltigkeit eines Ladenlokals und auch seine künftige Vermietbarkeit zu erhalten. Damit übernehme er aber nicht eine "Gewährleistung" dafür, dass sein Konzept aufgehe.

RA Thomas Feil

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