Mietminderung beim Geschäftsraummietvertrag

12.05.2006
In einem Gewerberaummietvertrag ist der Minderungsausschluss durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zulässig.

In einem Gewerberaummietvertrag ist der Minderungsausschluss durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zulässig, wenn allein die Geltendmachung der Minderung durch Einbehalt von der Miete ausgeschlossen wird, dem Mieter aber die Möglichkeit bleibt, zuviel gezahlte Miete zurückzufordern. Eine solche Klausel ist auch dann nicht unwirksam, wenn nicht ausdrücklich geregelt ist, was im Fall des unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Minderungsrechts geschieht, so das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem aktuellen Urteil (Az.: 1 U 69/05). (jlp/mf)

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