Mietminderung wegen Flächenabweichung

12.01.2006
Bei einer Flächenabweichung von unter 10 Prozent muss der Mieter den Schaden nachweisen.

Ist die im Mietvertrag vereinbarte Fläche tatsächlich geringer, so liegt ein Mietminderungsmangel nur dann vor, wenn bei einer Flächenabweichung von unter 10 Prozent der Mieter nachweist, dass gerade mit dieser Minderfläche eine erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs verbunden ist. Bei einer Flächenabweichung über 10 Prozent ist stets von einem Mangel auszugehen (Kammergericht Berlin, Az.: 8 U 81/05). (jlp/mf)

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