Mietnebenkosten-Vorauszahlungen

26.10.2000

Häufigster Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter sind die Mietnebenkosten. Dieser Streit entzündet sich meist dann, wenn der Mieter seine jährliche Mietnebenkostenabrechnung erhält und er einen deftigen Betrag nachbezahlen muss. Weil ein Vermieter den monatlichen Vorauszahlungsbetrag zu gering angesetzt hatte, verklagte ihn der Mieter auf Schadenersatz. Hätte der Vermieter die Vorauszahlungen angemessen angesetzt, wäre es nicht zu der von ihm völlig unerwarteten Nachzahlungsforderung gekommen, so die Argumente des Mieters. Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Da der Mieter bereits Jahre vorher die festgelegten Vorauszahlungen stets akzeptiert hatte, wäre es seine Aufgabe gewesen, von sich aus die monatlichen Vorauszahlungen anzupassen. Da er hiervon keinen Gebrauch gemacht hatte, wurde die Schadenersatzklage gegen den Vermieter abgewiesen (Amtsgericht Marl, Az.: 3 C 239/99). (jlp)

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