Mietzahlungen sind kein Lohn

08.04.2004

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Mietzahlungen für die Anmietung eines häuslichen Arbeitzimmers durch den Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer nicht notwendigerweise als Arbeitslohn zu qualifizieren sind.

Im Streitfall hatte ein Arbeitgeber Räume von seinen Angestellten und von Dritten zu jeweils gleichen Bedingungen angemietet, um diese als Außendienst-Mitarbeiterbüros zu nutzen. Das Finanzamt sah in den Mietzahlungen der Firma an seine Arbeitnehmer und deren Ehegatten eine Art Arbeitslohn und unterwarf sie dem Lohnsteuerabzug. Das Finanzgericht vertrat die Auffassung, die Mietzahlungen an die Ehegatten seien nicht als Arbeitslohn zu erfassen, wohl aber die Mietzahlungen an die Arbeitnehmer.

Das sah der BFH aber anders: Ein Mietvertrag, mit dem ein Arbeitnehmer einen vom ihm als Außendienstmitarbeiter-Büro genutzten Raum an seinen Arbeitgeber vermietet, könne neben dem Arbeitsverhältnis als selbstständiger Vertrag anerkannt werden. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn der Arbeitgeber gleich lautende Mietverträge auch mit fremden Dritten abschließe und die Anmietung der Räume durch den Arbeitgeber in dessen eigenbetrieblichem Interesse erfolge. Der BFH sah in diesem Streitfall keinen Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten. (VI R 131/00)

Marzena Fiok

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