Minderfläche bei Geschäftsräumen

06.10.2005
Sind die Angaben zur Fläche im Mietvertrag falsch, darf der Mieter eventuell kündigen.

Liegt die tatsächliche Mietfläche von Geschäftsräumen um mehr als 10 Prozent unter der im Mietvertrag vereinbarten Fläche, so liegt ein erheblicher Mangel vor. Dieser Mangel kann den Mieter, je nach Einzelfall, auch dazu berechtigen, das Mietverhältnis fristlos aufzukündigen (Bundesgerichtshof, Az.: XII ZR 254/01). (mf)

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