Minijobs werden günstiger

05.11.2004

Die Nebenkosten, die Arbeitgeber für Minijobs an die Bundesknappschaft entrichten müssen, sollen im Jahr 2005 gesenkt werden. Die Vertreterversammlung der Bundesknappschaft hat beschlossen, die Umlagen für die Lohnfortzahlung (U1 und U2) im neuen Jahr zu senken. So soll die Umlage 1 für Lohnfortzahlung bei Krankheit und Kur von 1,2 auf 0,1 Prozent fallen, die Umlage 2 für den Mutterschutz soll ganz gestrichen werden.

Die pauschalen Beitragssätze für Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Steuerpauschale bleiben unverändert. Für einen gewerblichen Mitarbeiter auf 400-Euro-Basis werden die Lohnnebenkosten dann 92,40 Euro statt bisher 97,20 Euro betragen. Am Haushaltsscheck-Verfahren teilnehmende Privathaushalte zahlen künftig 53,20 statt bisher 48,40 Euro. Die neuen Sätze sollen nach dem Willen der Bundesknappschaft ab dem 1. Januar 2005 gelten, die Zustimmung des Bundesversicherungsamtes steht noch aus.

Gabi Strasser

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