Mitarbeiter muss Prämienzahlung beweisen

01.09.2005
Ein Mitarbeiter, der angeblich ausstehende Prämien einklagen will, muss nachweisen, dass solche Zahlungen überhaupt vereinbart worden sind.

Ein Mitarbeiter, der für seine Leistungen Prämien bekommt, muss sich dies schriftlich bestätigen lassen. Ohne diesen Nachweis kann er ausstehende Zahlungen nicht einklagen, so das LAG) Rheinland-Pfalz : Die Nachweispflicht liegt demnach beim Arbeitnehmer (2 Sa 1057/04).

Das Gericht wies deshalb die Klage eines Monteurs gegen seinen früheren Arbeitgeber ab. Der Kläger war zunächst zu einem Tagessatz von 76,80 Euro beschäftigt und erhielt nach eigenen Angaben zudem regelmäßig Prämien. Später erhielt er einen neuen Arbeitsvertrag mit einem Tagessatz von 85,30 Euro.

Als er Kläger auch zusätzlich die Prämien forderte, weigerte sich der Arbeitgeber zu bezahlen. Begründung: Es habe sich lediglich um die Erstattung von Spesen gehandelt, diese seien mit dem höheren Tagessatz abgegolten.

Das LAG kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger seine Forderungen nicht nachweisen kann, denn die Zahlungen seien in keiner Abrechnung aufgetaucht. Die Richter hatten daher den Verdacht, dass es sich möglicherweise sogar um "Schwarzgeld" gehandelt habe. (mf)

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