Mitarbeiterkontrolle durch Testkäufe: Betriebsrat außen vor

10.10.2002

Eine Arbeitgeberin, die mehrere Einzelhandelsgeschäfte betreibt, beauftragte ein Sicherheitsunternehmen, durch Einsatz von Testkäufen das Verhalten der Mitarbeiter gegenüber Kunden sowie die Einhaltung von Kassenvorschriften und eines Rauchverbotes zu überprüfen. Dieses missfiel dem Betriebsrat. Er meinte, der Einsatz eines Sicherheitsunternehmens unterliege der Mitbestimmung. Das Gericht gab der Arbeitgeberin Recht, da die Arbeitnehmer des Sicherheitsunternehmens nicht von der Arbeitgeberin eingestellt worden sind und als solche nicht in den Betrieb eingegliedert wurden. Damit hat der Betriebsrat kein Mitspracherecht (Bundesarbeitsgericht, Az.: 1 ABR 34/00). (jlp)

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