Mobilcom

25.03.1999

MÜNCHEN: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt jetzt vor dem Landgericht Flensburg gegen die private Telefongesellschaft Mobilcom. Nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel" werfen die Verbraucherschützer Mobilcom vor, daß der Einzelverbindungsnachweis auf ihren Rechnungen nicht den Anforderungen der Telekommunikationskundenschutzverordnung entspreche.Will der Kunde den Einzelverbindungsnachweis auf seiner jeweiligen Rechnung, muß er bei dem Anbieter eine sogenannte Kom- fortrechnung anfordern, die nochmal 5,80 Mark kostet. (ch)

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