Mobilfunk: ab 2002 lebenslange Handynummern

18.05.2000

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat den 1. Februar 2002 als Stichtag für die Realisierung der "Netzbetreiber-Portabilität" im deutschen Mobilfunkmarkt festgelegt. Damit können Kunden auch beim Wechsel des Netzbetreibers ihre Rufnummer behalten. Die Netzbetreiber-Portabilität soll sich als verbraucherfreundliches und wettbewerbsförderndes Mittel im Mobilfunkmarkt erweisen. (akl)

www.regtp.de

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