Mobilfunk: Gerichtsurteil schützt Jugendliche vor Gimmick-Nepp

15.08.2002

Bei Tarifen von bis zu 1,86 Euro pro Minute kann der Download von Klingeltönen und Handy-Logos ganz schön ins Geld gehen. Von Minderjährigen so über eine teure 0190-Nummer Geld abzuzocken, sei nicht nur sitten-, sondern auch wettbewerbswidrig, stellte ein Urteil des Hamburger Landgerichts fest. Allerdings verpflichtet das Urteil nur Mitglieder der "Freiwilligen Mehrwertdienste e.V." (kh)

www.fst-ev.org

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