Mobilfunkbetreiber haben Roaming-Eurotarif überwiegend eingeführt

02.08.2007
BRÜSSEL (Dow Jones)--Die meisten Mobilfunkbetreiber in der Europäischen Union haben ihren Kunden bis zum 30. Juli ein Tarifangebot für günstigere Handy-Telefonate im EU-Ausland geschickt, wie es die EU-Roaming-Verordnung vorschreibt. Genau einen Monat nach Inkrafttreten der Verordnung am 30. Juni profitiere bereits rund die Hälfte der Verbraucher von erheblich billigeren Roaming-Gebühren, erklärte die für Fragen der Telekommunikation zuständige Kommissarin Viviane Reding.

BRÜSSEL (Dow Jones)--Die meisten Mobilfunkbetreiber in der Europäischen Union haben ihren Kunden bis zum 30. Juli ein Tarifangebot für günstigere Handy-Telefonate im EU-Ausland geschickt, wie es die EU-Roaming-Verordnung vorschreibt. Genau einen Monat nach Inkrafttreten der Verordnung am 30. Juni profitiere bereits rund die Hälfte der Verbraucher von erheblich billigeren Roaming-Gebühren, erklärte die für Fragen der Telekommunikation zuständige Kommissarin Viviane Reding.

Aus einer am Donnerstag im Internet veröffentlichten Liste geht hervor, dass viele Mobilfunkunternehmen sogar Tarife unter der vorgeschriebenen Preisobergrenze von 49 Cent pro Minute für abgehende und 24 Cent für angenommene Anrufe (ohne Mehrwertsteuer) anbieten.

In Deutschland hat T-Mobile den Eurotarif mit 48,73 Cent und 23,52 Cent bereits zum ersten Juli aktiviert. Vodafone und E-Plus halten sich an die Preisobergrenze in der EU-Verordnung und haben die neuen Gebühren in den vergangenen Tagen eingeführt. Das Unternehmen 02 hat der Kommission bislang nicht geantwortet.

Gefragt wurden 95 EU-Mobilfunkbetreiber, geantwortet haben 74 Unternehmen. Redings Sprecher Martin Selmayr bewertete das Ergebnis als "recht zufriedenstellend". Anfang Oktober will die Kommission eine abschließende Bilanz ziehen, wie die Unternehmen mit der Umstellung auf erstmals gesetzlich vorgeschriebene Höchstpreise umgegangen sind und ob sie ihre Kunden darüber auf transparente Weise informiert haben. Bei Verstößen gegen die Roaming-Verordnung, können die nationalen Regulierungsbehörden Sanktionen verhängen.

http://ec.europa.eu/information_society/activities/roaming/implementation/benchmark/index_en.htm

-Von Angelika Steinfort, Dow Jones Newswires; 32 2 7411490,

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