Patentstreit

Motorolas Xoom ähnelt Apples iPad nicht

18.07.2012
Apple zog vor dem Landgericht Düsseldorf mit dem Antrag eines europaweiten Verkaufsverbot für das Motorola Xoom den Kürzeren.

Das Motorola-Tablet Xoom verletzt nicht ein für Apple geschütztes Geschmacksmuster, hat jetzt das Landgericht Düsseldorf entschieden (AZ.: 14c O 140/11). Aufgrund seiner leicht gebogenen Rückseite und den stark gerundeten Ecken unterscheidet sich nach Ansicht der Richterin das Xoom nach optisch in ausreichendem Maße vom Apple iPad. Anders als das Samsung Galaxy Tab 10.1 oder das Samsung Galaxy Tab 8.9 darf das Motorola Xoom daher weiterhin in Deutschland verkauft werden. Apple hatte Motorola vor dem Landgericht verklagt, weil das Xoom drei Geschmacksmuster des iPad verletze, und ein europaweites Verkaufsverbot für das Konkurrenz-Tablet gefordert.

Motorola hatte dagegen in dem Patentstreit erfolglos die Gültigkeit eines Design-Patents von Apple angezweifelt und muss daher ein Drittel der Gerichtskosten tragen. Beide Parteien können noch vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen, das am 24. Juli auch eine Entscheidung in einer Patentstreit zwischen Apple und Samsung treffen wird. Dort geht es um die Frage, ob das von Samsung modifizierte Tablet-Modell Galaxy Tab 10.1N dem iPad immer noch ein Geschmacksmuster von Apple verletze oder nicht. Auch in diesem Fall hatte zuvor das Landgericht Düsseldorf geurteilt, dass sich das Galaxy Tab 10.1N in ausreichendem Maße vom Apple iPad unterscheide.

In den USA sprach Ende Juni ein Gericht wegen eines Verstoßes gegen ein Apple-Geschmacksmuster ebenfalls ein bislang andauerndes Verkaufsverbot gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 aus, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Apple klagt auch in Mannheim gegen die beiden Kontrahenten aus dem Android-Lager. In den Fällen geht es allerdings um ein Patent auf eine Multitouch-Technologie. AreaMobile/(bw)

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