Neues Abmahnthema ab 2010

Muss aus "Zoll" wieder "Zentimeter" werden?

29.06.2009
Ob die Verwendung des Begriffs "Zoll" künftig wettbewerbswidrig ist, sagt Johannes Richard.

Gerade Computerbildschirme und Fernseher, aber auch Navigationsgeräte werden aktuell in der Größe Zoll (inch) bezeichnet. Die Einheit Zoll, auch mit " abgekürzt, ist somit für den Verbraucher eine übliche Größe, wenn es darum geht, eine Bildschirmgröße richtig einordnen zu können. Dies war nicht immer so. In den 1990er-Jahren hat die Rechtsprechung angenommen, dass eine Zollangabe eine Irreführung des Verbrauchers darstellen würde. Es wurde damals umfangreich abgemahnt.

Diese Zeiten können nunmehr wiederkommen, da "nicht gesetzliche Einheiten" ab dem 1. Januar 2010 nicht mehr verwendet werden dürfen. Hintergrund ist die "Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung" (Einheitenverordnung), die in § 3 Folgendes regelt:

§ 3 Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten
Soweit nach den §§ 1, 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die zusätzliche Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten verboten.

Abweichend von Satz 1 ist die zusätzliche Verwendung bis zum 31. Dezember 2009 gestattet, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist.

Die Rechtslage des Jahres 2009 lässt somit eine Zollangabe zu, wenn hervorgehoben (!) auch über die Bildschirmdiagonale in Zentimetern informiert wird. Dies bedeutet, dass die Zentimeter-Angabe größer und deutlicher gestaltet sein muss, als die Zollangabe.

Ab dem 01.01.2010 wird hiermit Schluss sein. Die hessische Eichdirektion hat mit Schreiben vom 09.12.2008 darauf hingewiesen, dass die Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten in Werbematerialien ab dem 01.01.2010 nicht mehr zulässig ist.

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