Nach der Fernseh-Fee: erneut einstweilige Verfügung gegen TCU

13.04.2005
Das Koblenzer Unternehmen TC Unterhaltungselektronic (TCU) hat einfach kein Glück bei der Produktauswahl:

Das Koblenzer Unternehmen TC Unterhaltungselektronic (TCU) hat einfach kein Glück bei der Produktauswahl: Schon 1999 wollte das Unternehmen mit der revolutionären "Fernseh-Fee" - einem TV-Werbeblocker - auf den Markt. Ausgebremst durch diverse Klagen und einstweilige Verfügungen verschob sich der Verkaufsstart um fünf (!!) Jahre auf den 25. Juni 2004.

Jetzt versucht die Aktiengesellschaft mit einer neuen Technik ihr unternehmerisches Glück. Mit der Cybersky-Software soll man über Breitband-Internet alle Fernsehprogramme kostenlos empfangen können, auch Bezahlsender wie Premiere. Dieser Sender hat deshalb eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Seit gestern beschäftigt sich das Landgericht Hamburg mit dem Fall. Und wieder sitzt TCU auf einem Produkt, das nicht verkauft werden darf. (go)

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