Nach der Kündigung: sofort melden, sonst gibt es Strafabzug

13.06.2003
Arbeitnehmer, denen nach dem 1. Juli gekündigt wird, müssen sich innerhalb von sieben Tagen persönlich beim Arbeitsamt melden, sobald das Ende des Arbeitsverhältn absehbar ist. Bei befristeten Jobs muss die Meldung frühestens drei Monate vor Ende der Beschäftigung erfolgen. Wer diese Frist versäumt, muss mit Kürzungen des Arbeitslosengeldes rechnen. Je nach Verdienst ziehen die ämter zwischen sieben und 50 Euro am Tag ab. Diese Neuregelung ist ein Bestandteil der Hartz-Gesetze. Durch sie soll ein zügiger übergang in eine neue Beschäftigung erfolgen und Arbeitslosigkeit möglichst gar nicht erst eintreten, wie es bei der Bundesanstalt für Arbeit heißt. Da zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit in der Regel mehrere Wochen lägen, sollten die künftigen Arbeitslosen diese Zeit zur Jobsuche nutzen.(go)

Arbeitnehmer, denen nach dem 1. Juli gekündigt wird, müssen sich innerhalb von sieben Tagen persönlich beim Arbeitsamt melden, sobald das Ende des Arbeitsverhältn absehbar ist. Bei befristeten Jobs muss die Meldung frühestens drei Monate vor Ende der Beschäftigung erfolgen. Wer diese Frist versäumt, muss mit Kürzungen des Arbeitslosengeldes rechnen. Je nach Verdienst ziehen die ämter zwischen sieben und 50 Euro am Tag ab. Diese Neuregelung ist ein Bestandteil der Hartz-Gesetze. Durch sie soll ein zügiger übergang in eine neue Beschäftigung erfolgen und Arbeitslosigkeit möglichst gar nicht erst eintreten, wie es bei der Bundesanstalt für Arbeit heißt. Da zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit in der Regel mehrere Wochen lägen, sollten die künftigen Arbeitslosen diese Zeit zur Jobsuche nutzen.(go)

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