Nach Razzia: Compusoft-Chef Elhady sitzt in Untersuchungshaft (Update)

07.08.2002
Zakaria Elhady, Geschäftsführer und Gesellschafter von Compusoft, sitzt seit Montag abend in Untersuchungshaft - und wird seinen aktuellen Aufenthaltsort wohl so schnell nicht wieder verlassen. Er wird unter anderem verdächtigt, sich des schweren Betruges schuldig gemacht zu haben, die Zahl von insgesamt 180 Fällen steht im Raum. Wie die Staatsanwaltschaft Gießen bestätigt, wird bereits seit geraumer Zeit gegen Elhady ermittelt: Man sei zunächst Hinweisen auf Urheberrechtsverletzungen nachgegangen, im Laufe der Ermittlungen habe sich zudem der Verdacht auf schweren Betrug verdichtet, bestätigt Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner gegenüber ComputerPartner: „Uns lagen mehrere Strafanzeigen vor - und zwar nicht nur von Microsoft". So soll das Unternehmen Softwarebundles eingekauft, die enthaltenen Produkte unrechtmäßig „aufgeteilt" und dann als teure Einzellizenzen weiterverkauft haben. „In einem solchen Fall handelt es sich eindeutig um eine Urheberrechtsverletzung", so Hübner. Das wäre dann aber noch das kleinere Übel: Als „Betrug im besonders schweren Fall" wird nämlich das Geschäftsgebaren klassifiziert, das Elhady beim Einkauf von Schulungssoftware an den Tag gelegt haben soll. Laut Hübner haben Compusoft und die Unternehmenstöchter sich einen Einkaufsvorteil verschafft, in dem sie mit gefälschten Endabnehmerbelegen gearbeitet haben: Mit entsprechendem Rabatt wurde also für Schulen und Universitäten eingekauft, die von ihrem Glück nichts wussten. Denn verkauft wurde die Ware als teure Vollversion an die „normalen" Kunden. Seit etwa einem halben Jahr wurde bereits ermittelt, am Montag wurden die Geschäftsräume von Compusoft in Lich durchsucht. Das dort gefundene Beweismaterial hat die Verdachtsmomente der ersten Einschätzung nach erhärtet. Begleitet wurden die Fahnder von einem Gerichtsvollzieher: Der hatte einen Pfändungsbeschluss in der Hand und nahm im Auftrag von Microsoft schon mal Ware mit. Der verdächtige Zakaria Elhady wird vorerst in Untersuchungshaft bleiben. Er wurde noch am Nachmittag dem Ermittlungsrichter am Gießener Amtsgericht vorgeführt, der nach kurzer Verhandlung einen Haftbefehl erließ. Eine Aussetzung gegen Auflagen kam aufgrund der schweren Vorwürfe nicht in Frage, zudem rechnen die Ermittler bei dem ägyptischen Staatsbürger mit Fluchtgefahr. Die ersten Meldungen, demnach Elhady siebenstellige Beträge von seinem Privatkonto ins europäische Ausland, aber auch in seine Heimat transferiert haben soll, möchte Hübner derzeit nicht kommentieren, dementiert sie aber auch nicht. Erfahrungen mit schlagzeilenträchtigen Auftritten und juristischen Verfahren hat der Compusoft-Chef ja schon. Kurz vor Weihnachten hatte Microsoft den Distributor in großformatigen Anzeigen (siehe ComputerPartner Ausgabe 50/01, Seite 9) zum „schwarzes Schaf" für „besonders raffinierte Irreführung des Kunden" gekürt. Gegen Compusoft seien bereits zwei OLG-Entscheidungen wegen Vertriebs von Fälschungen ergangen, weitere 21 Fälle von Produktmanipulationen seien noch vor Gericht, begründete der Konzern damals die Aktion. Elhady reagierte tief empört, sprach von einer „Rufmordkampagne" des Softwarekonzerns und forderte die Fachhandelspartner auf, sich doch bei Microsoft nach den Aktenzeichen der angeblichen Urteile zu erkundigen. Demjenigen, der sie ihm nennen könnte, versprach er eine Million Mark. Microsoft veröffentlichte daraufhin die Aktenzeichen und Elhady ließ seine Auslobung via Anwalt als „Scherz" deklarieren. Sollte sich die aktuellen Vorwürfe bestätigen, ist sowieso Schluss mit lustig: Dem Geschäftsführer beziehungsweise dem Unternehmen steht dann eine Flut von Prozessen wegen Schadensersatzansprüchen ins Haus. Die Frage, ob die Arbeitsplätze der etwa 20 Mitarbeiter im Unternehmen nun gefährdet sind, will der Oberstaatsanwalt nicht beurteilen. Dafür weiß er, was Elhady selbst im schlimmsten Fall blühen könnte: „Das Strafmaß für schweren Betrug liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren". (mf)

Zakaria Elhady, Geschäftsführer und Gesellschafter von Compusoft, sitzt seit Montag abend in Untersuchungshaft - und wird seinen aktuellen Aufenthaltsort wohl so schnell nicht wieder verlassen. Er wird unter anderem verdächtigt, sich des schweren Betruges schuldig gemacht zu haben, die Zahl von insgesamt 180 Fällen steht im Raum. Wie die Staatsanwaltschaft Gießen bestätigt, wird bereits seit geraumer Zeit gegen Elhady ermittelt: Man sei zunächst Hinweisen auf Urheberrechtsverletzungen nachgegangen, im Laufe der Ermittlungen habe sich zudem der Verdacht auf schweren Betrug verdichtet, bestätigt Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner gegenüber ComputerPartner: „Uns lagen mehrere Strafanzeigen vor - und zwar nicht nur von Microsoft". So soll das Unternehmen Softwarebundles eingekauft, die enthaltenen Produkte unrechtmäßig „aufgeteilt" und dann als teure Einzellizenzen weiterverkauft haben. „In einem solchen Fall handelt es sich eindeutig um eine Urheberrechtsverletzung", so Hübner. Das wäre dann aber noch das kleinere Übel: Als „Betrug im besonders schweren Fall" wird nämlich das Geschäftsgebaren klassifiziert, das Elhady beim Einkauf von Schulungssoftware an den Tag gelegt haben soll. Laut Hübner haben Compusoft und die Unternehmenstöchter sich einen Einkaufsvorteil verschafft, in dem sie mit gefälschten Endabnehmerbelegen gearbeitet haben: Mit entsprechendem Rabatt wurde also für Schulen und Universitäten eingekauft, die von ihrem Glück nichts wussten. Denn verkauft wurde die Ware als teure Vollversion an die „normalen" Kunden. Seit etwa einem halben Jahr wurde bereits ermittelt, am Montag wurden die Geschäftsräume von Compusoft in Lich durchsucht. Das dort gefundene Beweismaterial hat die Verdachtsmomente der ersten Einschätzung nach erhärtet. Begleitet wurden die Fahnder von einem Gerichtsvollzieher: Der hatte einen Pfändungsbeschluss in der Hand und nahm im Auftrag von Microsoft schon mal Ware mit. Der verdächtige Zakaria Elhady wird vorerst in Untersuchungshaft bleiben. Er wurde noch am Nachmittag dem Ermittlungsrichter am Gießener Amtsgericht vorgeführt, der nach kurzer Verhandlung einen Haftbefehl erließ. Eine Aussetzung gegen Auflagen kam aufgrund der schweren Vorwürfe nicht in Frage, zudem rechnen die Ermittler bei dem ägyptischen Staatsbürger mit Fluchtgefahr. Die ersten Meldungen, demnach Elhady siebenstellige Beträge von seinem Privatkonto ins europäische Ausland, aber auch in seine Heimat transferiert haben soll, möchte Hübner derzeit nicht kommentieren, dementiert sie aber auch nicht. Erfahrungen mit schlagzeilenträchtigen Auftritten und juristischen Verfahren hat der Compusoft-Chef ja schon. Kurz vor Weihnachten hatte Microsoft den Distributor in großformatigen Anzeigen (siehe ComputerPartner Ausgabe 50/01, Seite 9) zum „schwarzes Schaf" für „besonders raffinierte Irreführung des Kunden" gekürt. Gegen Compusoft seien bereits zwei OLG-Entscheidungen wegen Vertriebs von Fälschungen ergangen, weitere 21 Fälle von Produktmanipulationen seien noch vor Gericht, begründete der Konzern damals die Aktion. Elhady reagierte tief empört, sprach von einer „Rufmordkampagne" des Softwarekonzerns und forderte die Fachhandelspartner auf, sich doch bei Microsoft nach den Aktenzeichen der angeblichen Urteile zu erkundigen. Demjenigen, der sie ihm nennen könnte, versprach er eine Million Mark. Microsoft veröffentlichte daraufhin die Aktenzeichen und Elhady ließ seine Auslobung via Anwalt als „Scherz" deklarieren. Sollte sich die aktuellen Vorwürfe bestätigen, ist sowieso Schluss mit lustig: Dem Geschäftsführer beziehungsweise dem Unternehmen steht dann eine Flut von Prozessen wegen Schadensersatzansprüchen ins Haus. Die Frage, ob die Arbeitsplätze der etwa 20 Mitarbeiter im Unternehmen nun gefährdet sind, will der Oberstaatsanwalt nicht beurteilen. Dafür weiß er, was Elhady selbst im schlimmsten Fall blühen könnte: „Das Strafmaß für schweren Betrug liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren". (mf)

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