Nach Unfall kein Schadensersatz

15.01.2004
Organisiert der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Sammelfahrt zum Einsatzort und verursacht der betriebseigene Fahrer einen Unfall, so ist der Arbeitgeber nicht zur Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld an den verletzten Arbeitnehmer verpflichtet. Das berichtet der Informationsdienst VSRW (www.vsrw.de) und verweist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs: Ein Unternehmer organisierte eine Sammelfahrt und ließ seine Arbeitnehmer durch einen betrieblichen Fahrer zur Baustelle fahren. Während eines vom Fahrer fahrlässig verschuldeten Unfalls wurde ein Arbeitnehmer verletzt und war arbeitsunfähig. Er verlangte von seinem Kollegen, dem Fahrer, und vom Arbeitgeber die Differenz zwischen Verletztengeld und seinem Lohn sowie Schmerzensgeld.

Organisiert der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Sammelfahrt zum Einsatzort und verursacht der betriebseigene Fahrer einen Unfall, so ist der Arbeitgeber nicht zur Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld an den verletzten Arbeitnehmer verpflichtet. Das berichtet der Informationsdienst VSRW (www.vsrw.de) und verweist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs: Ein Unternehmer organisierte eine Sammelfahrt und ließ seine Arbeitnehmer durch einen betrieblichen Fahrer zur Baustelle fahren. Während eines vom Fahrer fahrlässig verschuldeten Unfalls wurde ein Arbeitnehmer verletzt und war arbeitsunfähig. Er verlangte von seinem Kollegen, dem Fahrer, und vom Arbeitgeber die Differenz zwischen Verletztengeld und seinem Lohn sowie Schmerzensgeld.

Das Urteil: Nur privat organisierte Fahrten zur Arbeit gehören zum "versicherten Weg". In dem verhandelten Fall geht es um einen "Betriebsweg", für den der Haftungsausschluss gilt. Es bleibt bei der Schadensregulierung durch die Berufsgenossenschaft, die aber nur Verletztengeld zahlt (Az.: 8 AZR 548/02).

Bärbel Zöger

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