Nachbarn müssen Mobilfunksendeanlage dulden

13.09.2001
Wenn die gesetzlich festgelegten Grenzwerte eingehalten sind, müssen Nachbarn den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage dulden. Diese Urteil fällte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Demnach sei davon auszugehen, dass in diesen Fällen keine nennenswerten Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten seien. Die Grenzwerte beruhen auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Strahlenschutzkomm. Das Gericht wies die Klage eines Grundstückseigentümers ab. Der Kläger wollte verhindern, dass die Deutsche Telekom neben seinem Grundstück eine Feststation für das D 1-Netz installieren darf. (bv)

Wenn die gesetzlich festgelegten Grenzwerte eingehalten sind, müssen Nachbarn den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage dulden. Diese Urteil fällte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Demnach sei davon auszugehen, dass in diesen Fällen keine nennenswerten Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten seien. Die Grenzwerte beruhen auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Strahlenschutzkomm. Das Gericht wies die Klage eines Grundstückseigentümers ab. Der Kläger wollte verhindern, dass die Deutsche Telekom neben seinem Grundstück eine Feststation für das D 1-Netz installieren darf. (bv)

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