Defekte Neuware

Nacherfüllung und dann alles neu?

04.09.2008

Doch selbst wenn ein Verschulden des Verkäufers vorliegt, kann sich der Kunde nicht sicher sein, dass er den Ärger mit der Neuinstallation komplett auf den Verkäufer abwälzen darf. Die Frage ist nämlich, ob den Käufer nicht ein Mitverschulden trifft, wenn eine komplette Neuinstallation erforderlich ist. Schließlich wäre die Widerherstellung des alten Systems mit einem Image recht einfach möglich. Bei gewerblich genutzten Computern geht eine mangelhafte Datensicherung zu Lasten des Eigentümers (z.B. Urteil vom OLG Hamm Az. 13 U 133/03), inwieweit dies auch für den privaten Computergebrauch gilt, ist noch nicht geklärt.

Fazit: Liegt ein Sachmangel vor, Schuldet der Verkäufer die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Ersatz für weiteren Aufwand steht dem Kunden meist nicht zu.

Kontakt und weitere Informationen: Rechtsanwalt Thomas Feil, Feil Rechtsanwälte, Georgsplatz 9, 30159 Hannover. Tel.: 0511/473906-01, Mail: feil@recht-freundlich.de, Internet: www.recht-freundlich.de (mf)

Zur Startseite