Nachlieferung nach Mängelrüge

31.03.2005
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil zu Einzelheiten der Nachlieferung nach berechtigter Mängelrüge Stellung genommen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil zu Einzelheiten der Nachlieferung nach berechtigter Mängelrüge Stellung genommen. Macht der Käufer nach berechtigter Mängelrüge eine Nachlieferung geltend, muss die nachzuliefernde Ware einwandfrei sein und der nach dem Kaufvertrag geschuldeten Qualität entsprechen. Es genügt nicht, dass sie lediglich den bislang ausschließlich gerügten Mangel nicht aufweist. Erfolgt die Nachlieferung wiederum nicht mangelfrei, muss der Käufer eines Handelskaufs dies erneut nach Maßgabe des §§ 377 HGB rügen.

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