Nachteil der Einzugsermächtigung

08.02.2001

Meldet ein Unternehmen Konkurs an, versucht die Hausbank erst ihre eigenen Forderungen gegen das Unternehmen geltend zu machen. Hierzu legt sie gegen alle Buchungen, die aufgrund von Einzugsermächtigung vorgenommenen wurden Einspruch ein. Das hat die Folge, dass diese Buchungen rückgängig gemacht werden. Das Geld ist somit für den Gläubiger erst einmal verloren, obwohl es schon einmal auf seinem Konto gutgeschrieben war. Er findet sich dann meist ganz unten auf der Liste der Gläubiger wieder. Geht ein guter Kunde eines kleinen Unternehmen Konkurs und wurden die Rechnungen per Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen, kann dies im Ernstfall die eigene Insolvenz nach sich ziehen. (ce)

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