Namensstreit an der großen Glocke

30.03.2000

Ein Zeichen von Nervosität oder ein normaler Geschäftsvorgang? Intershop meldet, dass der Wettbewerber Openshop für die Produktbezeichnung "Openshop Mall" und "Openshop Hosting" eine Lizenzgebühr zahlen muss. Eigentlich sollte die auf der Cebit getroffene Vereinbarung nicht an die große Glocke gehängt werden, doch nachdem Intershop mit harten Worten an die Öffentlichkeit getreten ist, schießt Openshop zurück.

"Intershop geht davon aus, dass die fälligen Lizenzerlöse aufgrund des geringen Umsatzvolumens von Openshop keine signifikante Auswirkung auf das Unternehmensergebnis haben werden", heißt es in der Mitteilung des Jenaer Unternehmens. "Wir sind überrascht, dass Intershop es als angeblicher Marktführer nun für nötig hält, den Vorgang an die Öffentlichkeit zu bringen", kommentiert Openshop-Chef Thomas Egner. Dies zeige, wie nervös Intershop auf den Börsengang des Mitbewerbers reagiere. Die Produktbezeichnungen gebe es schon länger, warum also erst jetzt reagieren?

Als Konsequenz wird Openshop neue Produktnamen finden. Die Nutzungsgebühr in Höhe von zehn Prozent wird bis Ende Juni bezahlt. (is)

www.openshop.de

www.intershop.de

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