Napster muss geschützte Songs vom Netz nehmen

08.03.2001
Die Online-Musiktauschbörse Napster wurde per einstweiliger Verfügung dazu verdonnert, alle Musiktitel vom Netz zu nehmen, die per Copyright geschützt sind. Die Veranlassung dazu müssen allerdings die Plattenfirmen liefern: Sie müssen Napster eine Liste der geschützten Titel vorlegen, mit dem jeweiligen Datei-, Song- und Künsternamen. Danach hat Napster 72 Stunden Zeit, die Titel vom Netz zu nehmen. Napster-Chef Hank Barry hat inzwischen eine Erklärung zu der Verfügung abgegeben. Er äußerte sich zufrieden darüber, dass das Gericht zumindest den Vorwurf der Industrie abgelehnt habe Napster sei bereits vom Prinzip her illegal. Weiter erklärte er, dass Napster die Auflagen erfüllen werden, sich aber gleichzeitig juristisch um eine Lösung bemühen werde, die für be Seiten befriedigend ist. Ziel sei weiterhin eine Einigung mit den Labels und die überführung von Napster in einen Bezahl-Service, der Künstler, Autoren und andere Rechteinhaber gebührend entschädige. (st)

Die Online-Musiktauschbörse Napster wurde per einstweiliger Verfügung dazu verdonnert, alle Musiktitel vom Netz zu nehmen, die per Copyright geschützt sind. Die Veranlassung dazu müssen allerdings die Plattenfirmen liefern: Sie müssen Napster eine Liste der geschützten Titel vorlegen, mit dem jeweiligen Datei-, Song- und Künsternamen. Danach hat Napster 72 Stunden Zeit, die Titel vom Netz zu nehmen. Napster-Chef Hank Barry hat inzwischen eine Erklärung zu der Verfügung abgegeben. Er äußerte sich zufrieden darüber, dass das Gericht zumindest den Vorwurf der Industrie abgelehnt habe Napster sei bereits vom Prinzip her illegal. Weiter erklärte er, dass Napster die Auflagen erfüllen werden, sich aber gleichzeitig juristisch um eine Lösung bemühen werde, die für be Seiten befriedigend ist. Ziel sei weiterhin eine Einigung mit den Labels und die überführung von Napster in einen Bezahl-Service, der Künstler, Autoren und andere Rechteinhaber gebührend entschädige. (st)

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