Künftig mehr Eingriffsrechte des Staates

Nationale Finanzmarktaufsicht wird verstärkt

26.05.2009
Die Bundesregierung hat die Verstärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht beschlossen.

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf für ein Gesetz zur Verstärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht beschlossen, das Änderungen im Kreditwesengesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz vorsieht. Der Gesetzentwurf geht auf das Maßnahmenpaket der Bundesregierung vom 13. Oktober zurück, mit dem auch eine Stärkung der nationalen Finanzmarktaufsicht angekündigt wurde. Die nun geplanten gesetzlichen Änderungen sollen spätestens im Sommer 2009 in Kraft treten.

Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

"Die aktuelle Krise hat deutlich gemacht: Die Finanzmarktaufsicht muss die Möglichkeit haben, frühzeitig und schnell handeln zu können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen deshalb nun gezielt die präventiven Befugnisse der Finanzmarktaufsicht gestärkt sowie deren Eingriffsrechte in Krisenzeiten verbessert werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, durch zusätzliche Meldepflichten die Informationsbasis der Aufsichtsbehörden zu vergrößern, um Risikopotenziale zukünftig besser einschätzen zu können.

Das geplante Gesetz sieht insbesondere vor:

Höhere Eigenmittelanforderungen bei besonderen Geschäftsrisiken

Die Bundesanstalt für Finanzmarktaufsicht (BaFin) soll zukünftig leichter höhere Eigenmittel verlangen können, wenn die nachhaltige Angemessenheit der Eigenmittelausstattung eines Instituts oder einer Gruppe nicht mehr gewährleistet werden kann oder die Risikotragfähigkeit des Instituts nicht mehr gegeben ist.

Zur Startseite