Wenn Kapitallebensversicherungen zur Finanzierung betrieblicher Zwecke beliehen werden, kann das drastische steuerliche Folgen haben. Darauf weist die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei SH+C Schwarz Hempe & Kollegen GmbH hin.
In solch einem Fall können die Versicherungsbeiträge nämlich nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden, und obendrein besteuert der Fiskus im Auszahlungsfall die kompletten Zinserträge der Versicherungssumme mit 25 Prozent.
Wann genau die "Steuerfalle Lebensversicherung" zuschnappen kann und welche Lösungsansätze es für dieses Problem gibt, lesen Sie im aktuellen Beitrag im Knowledgecenter Recht. (mf)