Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber grundsätzlich einen Anspruch auf Rentenzahlung aus der betrieblichen Altersversorgung - selbst wenn die Pensionskasse oder der Pensionsfonds, in die der Arbeitgeber die Beiträge in vollem Umfang einbezahlt hat, zahlungsunfähig wird. Die Folge ist unter Umständen die Insolvenz des Arbeitgebers, der zur Zahlung der Renten sein Eigenkapital verwenden muss. Über die Risiken klärt die Münchener Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei SH + C Schwarz Hempe & Collegen GmbH auf. (mf)
06.06.2005
Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber grundsätzlich einen Anspruch auf Rentenzahlung aus der betrieblichen Altersversorgung - selbst wenn die Pensionskasse oder der Pensionsfonds, in die der Arbeitgeber die Beiträge in vollem Umfang einbezahlt hat, zahlungsunfähig wird.