Neu im Knowledge Center Recht: was sich mit dem neuen ElektroG für den Handel ändert

07.07.2005
Unsere Nachbarländer, wie beispielsweise Holland und Österreich, setzen pünktlich am 13. August 2005 das Elektroschrottgesetz (ElektroG) um. In Deutschland gilt eine Übergangszeit bis zum 24. März 2006.

Unsere Nachbarländer, wie beispielsweise Holland und Österreich, setzen pünktlich am 13. August 2005 das Elektroschrottgesetz (ElektroG) um. In Deutschland gilt eine Übergangszeit bis zum 24. März 2006. Welche Herausforderungen Sie erwarten, lesen Sie in unserem aktuellen Bericht "Was sich für den Handel ändert".

Das Elektrogesetz gilt innerhalb Deutschlands für alle, die als Hersteller, Erst-Importeure und Vertreiber neue Elektrogeräte im gewerblichen Umfang in Verkehr bringen. Einzelheiten und Auswirkungen dieses Gesetzes auf IT-Firmen beschreibt Rechtsanwalt Mark Schomaker in seinem Artikel "Herausforderung für die IT-Branche".

Zur Startseite