Neu im Knowledge Center Recht: Wie man sich gegen Abmahnungen zur Wehr setzt

13.10.2005
Im Knowledge Center Recht finden Sie wieder spannende Fachbeiträge zu aktuellen Themen: Diesmal geht es um Abmahnungen durch die Konkurrenz und durch Microsoft sowie um die Sorgfaltspflichten des Handels beim Einkauf.

Die meisten Händler kennen dieses Erlebnis leider schon: Eines Tages liegt der Geschäftspost auch eine Abmahnung bei, die offenbar nur ausgesprochen wurde, um die daraus entstehenden Anwaltsgebühren zu kassieren. Wie man sich gegen soviel Dreistigkeit wehren kann, erklärt Rechtsanwalt Johannes Richard in seinem Beitrag "Die Masche mit den Abmahnungen".

Rechtliche Probleme haben viele Händler derzeit auch mit Microsoft. Der Konzern betrachtet den Verkauf von einzelnen Bestandteilen originaler Softwarepakete als "unberechtigte Lizenzen" - mit den dazugehörigen urheberrechtlichen und markenrechtlichen Ansprüchen. Fachhändler, die mit entsprechenden Forderungen des Konzerns konfrontiert werden, können sich im Beitrag "Abmahnung durch Microsoft" von Rechtsanwalt Thomas Feil über ihre Handlungsmöglichkeiten informieren.

Nach geltendem Recht stellt der Vertrieb von illegalen Produkten tatsächlich eine Rechtsverletzung dar, für die auch Schandensersatz zu leisten ist. Die Schadensersatzpflicht hängt davon ab, ob dem Händler schuldhaftes Handeln vorgeworfen werden kann. Das setzt zumindest fahrlässiges Verhalten voraus, bei dem die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" außer Acht gelassen wird. Wo der Gesetzgeber besondere Aufmerksamkeit des Händlers verlangt, erklärt Rechtsanwältin Katharina Scheja in ihrem Beitrag "Illegale Software: die Sorgfaltspflichten des Handels". (mf)

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