Achtung Stolperfallen

Neue Abmahnwelle rollt auf Online-Händler zu

23.03.2010
Was Fachhändler mit Webshop unbedingt zum neuen Batteriegesetz wissen müssen, um nicht akut Gefahr zu laufen, juristische Probleme zu bekommen.

Das neue Batteriegesetz, das bereits weitestgehend seit 01.12.2009 in Kraft ist, bringt für die Zeit seit dem 1. März 2010 erhebliche wettbewerbsrechtliche Abmahngefahren und rechtliche Stolperfallen mit sich.

Worum geht es?

Das neue Batteriegesetz hat die Intention, den Verkehr von schadstoffhaltigen Batterien stärker zu reglementieren und Rücknahmestrukturen für eine umweltgerechte Entsorgung voranzutreiben.

Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber in der Übergangsphase vom 01. Juli 2009 bis Ende Februar 2010 dem Umweltbundesamt sowie den betroffenen Herstellern, Zwischenhändlern und Vertreibern die Gelegenheit gegeben, sich auf die notwendigen Änderungen einzustellen bzw. vorzubereiten.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle diejenigen Unternehmer, die Waren verkaufen, die mit Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden.

So wird der Online-Händler, der beispielsweise nach dem 1. März 2010 ein ferngesteuertes Auto aus Fernost importiert und es zusammen mit den standardmäßig beigelegten chinesischen Batterien für die Fernbedienung über eBay gegenüber Verbrauchern zum Kauf angeboten hat, ein rechtliches Problem dann bekommen, wenn er

- sich nicht zuvor als Hersteller beim Umweltbundesamt registriert hat

oder

- die Batterien entsprechend den neuen gesetzlichen Anforderungen nicht gekennzeichnet hat oder

- seinen Rücknahmepflichten für Altbatterien nicht nachkommt.

Insbesondere die fehlende oder unkorrekte Kennzeichnung der Batterien dürfte eine neue wettbewerbsrechtliche Abmahnwelle lostreten, da sie durch einen schnellen Testkauf leicht zu beweisen ist.

In der Praxis hatten betroffene Importeure seit dem 1. Dezember 2009 Zeit, das Anmeldeverfahren einzuleiten, die Restbestände an Batterien abzuverkaufen und bei Ihren fernöstlichen Handelspartnern die korrekte Kennzeichnung der Batterien in die Wege zu leiten.

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