Neue Chancen für ältere Arbeitslose

Michael Henn ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und VDAA-Präsident, c/o Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll
Durch das "Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen" hat der Gesetzgeber eine neue Möglichkeit zur Befristung von Arbeitsverhältnissen mit älteren Arbeitnehmer geschaffen.

Durch das "Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen" hat der Gesetzgeber eine neue Möglichkeit zur Befristung von Arbeitsverhältnissen mit älteren Arbeitnehmer geschaffen.

Durch dieses am 01.05.2007 in Kraft getretene Gesetz wird § 14 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dahingehend geändert, dass befristete Arbeitsverhältnisse mit älteren Arbeitnehmern unter erleichterten Voraussetzungen zulässig sind, berichtet der Stuttgarter Rechtsanwalt Michael Henn von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (DASV) mit Sitz in Brühl.

Nach der neuen gesetzlichen Regelung sei eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen mit älteren Arbeitnehmern zulässig, wenn der Arbeitnehmer das 52. Lebensjahr vollendet habe und vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos war.

Beschäftigungslos im Sinne dieser Regelung seien Menschen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stünden, Transferkurzarbeitergeld beziehen oder an öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen teilgenommen hätten, so Henn.

Bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren sei zukünftig auch die mehrfache Verlängerung eines solchen Arbeitsverhältnisses zulässig.

Mit dieser neuen Regelung sollen die Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer verbessert werden, erläutert Fachanwalt für Arbeitsrecht Henn. Der oftmals bestehenden Hemmschwelle, ältere Arbeitnehmer einzustellen, solle dadurch entgegengewirkt werden.

Mit dieser Neuregelung wird für Arbeitgeber eine neue Möglichkeit geschaffen, ältere Mitarbeiter neu einzustellen und flexibel zu beschäftigen.

Kontakt und weitere Informationen: Michael Henn, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll. Theodor-Heuss-Str. 11, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711/30 58 93-0, Fax: 0711/30 58 93-11, stuttgart@drgaupp.de, www.drgaupp.de (mf)

Zur Startseite