Berechnung des Kinderunterhalts

Neue Düsseldorfer Tabelle seit 1. Januar

03.02.2009
Im Vergleich zu der bislang geltenden Tabelle müssen unterhaltspflichtige Eltern nach der neuen Tabelle für jüngere Kinder bis zu deren 6. Geburtstag in Zukunft etwas weniger zahlen.

Für ältere Kinder ab der 3. Altersgruppe (12 bis 17 Jahre) sowie für volljährige Kinder ist der zu zahlende Kindesunterhalt zukünftig höher. Für die Altersgruppe der Sechs- bis Elfjährigen bleiben die Sätze unverändert. Dies teilt die Haufe-Online-Redaktion (www.haufe.de/recht) mit.

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt bundesweit eine Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts dar.

Weniger Unterhalt für Kinder bis zum 12. Geburtstag

Trotz der geringen Anhebung der Sätze der Düsseldorfer Tabelle für Kinder bis zum 6. Geburtstag und gleichbleibenden Sätzen für Kinder bis zu deren 12. Geburtstag muss für Kinder der 1. und 2. Altersgruppe etwas weniger Unterhalt gezahlt werden. Grund für die Absenkung der Zahlbeträge für die ersten beiden Altersgruppen ist das per 01.01.2009 gestiegene Kindergeld, das bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei Volljährigen ganz auf den Kindesunterhalt angerechnet wird. Das Kindergeld ist zum 01.01.2009 für das erste und zweite Kind um je 10,00 Euro auf monatlich 164,00 Euro, für das dritte Kind auf 170,00 Euro und ab dem vierten Kind auf je 195,00 Euro monatlich angehoben worden.

Für die erste Altersgruppe bis zum 6. Geburtstag schwanken die zu leistenden Zahlungen - abhängig von der Höhe der Einkünfte des Unterhaltspflichtigen - zwischen 199,00 und 368,00 Euro monatlich. Bislang - nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Düsseldorfer Tabelle - waren Beträge zwischen 202,00 und 370,00 Euro zu zahlen.

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