Neue gesetzliche Richtlinien für Mehrwertnummern ändern ab 1. September die rechtlichen Rahmenbedingungen für den deutschen Telekommunikationsmarkt. Damit stellt die deutsche Bundesregierung erneuerte Spielregeln für Auskunftsdienste, Info-SMS und andere Mehrwertdienste auf. In Österreich sind die Grenzen für diesen Bereich seit April 2004 in einer Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) festgelegt. Die gesetzlichen Grenzen für Betreiber unterscheiden sich in den beiden Ländern deutlich - im Gegensatz zum Auslands-Roaming gibt es keine gemeinsamen Richtlinien. "In Bezug auf auf die Tarifierung von Mehrwertdiensten und Auskunftsdiensten gibt es seitens der Europäischen Kommission keine Vorgaben für eine Harmonisierung", bestätigt Daniela Andreasch von der RTR im Gespräch mit pressetext.
Ab September gilt für deutsche Premiumdienste mit der Vorwahl 0900 ein Höchstpreis von drei Euro pro Minute. Zeitunabhängige Anrufe dürfen maximal 30 Euro kosten. In Österreich liegt die Minutengrenze bei 3,64 Euro - dafür dürfen sogenannte eventtarifierte Entgelte höchstens zehn Euro ausmachen. In beiden Ländern gilt die kostenlose Tarifinformationspflicht im Vorfeld. In Deutschland muss der Anruf nach 60 Minuten automatisch getrennt werden -in Österreich je nach Minutentarif nach 30 bzw. 60 Minuten.
In Bezug auf SMS-Infodienste geht der deutsche Gesetzgeber einen Schritt weiter als die österreichischen Behörden. Ab 1. September muss der Preis eines SMS-Dienstes, insofern er über zwei Euro liegt, in einer vorgeschalteten Nachricht genannt und bestätigt werden. Das mache die Nutzung von SMS-Sportnachrichten oder Stau-Infos transparenter, aber auch umständlicher, heißt es in einer Aussendung des deutschen Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (Bitkom) .
In einer Novelle der gültigen Verordnung reagierte die RTR vergangenes Jahr auf zahlreiche Beschwerden von Konsumenten, den Missbrauch von kostenpflichtigen SMS-Diensten betreffend. Seitdem sind Anbieter in Österreich verpflichtet eine Nachricht mit dem Wort "Stopp" als sofortige Abbestellung eines SMS-Abos zu akzeptieren. Desweiteren müssen Anwender beim Erreichen von einer Rechnung von zehn Euro über das fällige Entgelt informiert werden. Unter den Nutzern könnten die unterschiedlichen Richtlinien der einzelnen Staaten für Verwirrung sorgen, so Verbraucherschützer. Von Seiten des Bitkom gäbe es zu dieser Frage keine eindeutige Positionierung, so ein Sprecher auf Anfrage von pressetext. (pte/haf)