Neue Regelungen: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

23.04.2004
Am 1. Mai 2004 tritt das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in Kraft. Damit wird die EU-Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 in nationales Recht umgesetzt.

Am 1. Mai 2004 tritt das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in Kraft. Damit wird die EU-Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 in nationales Recht umgesetzt.

Neu ist, dass Hersteller die Gebrauchssicherheit nicht nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung, sondern zukünftig auch bei vorhersehbaren Fehlgebrauch von Produkten gewährleisten müssen. Damit werden erhöhte Anforderungen an die Pflicht zur Marktbeobachtung bezüglich der Gefährdungspotentiale der eigenen Produkte gestellt. Dabei stehen nicht nur neue, sondern auch gebrauchte, wieder aufgearbeitete oder wesentlich verändert in den Verkehr gebrachte Produkte im Fokus.

Weitere Verschärfungen enthält das Gesetz hinsichtlich der Einhaltung von Normen. Auch die Bedeutung von Gebrauchsanleitungen und Wartungsanweisungen steigen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Anforderungen an die Unternehmen gestiegen sind. Es ist jedem Hersteller von Geräten oder Produkten zu empfehlen, sich mit den neuen gesetzlichen Regelungen eingehend zu beschäftigen.

In Kooperation mit Rechtsanwalt Thomas Feil. Er ist Spezialist für EDV-Recht, Internetrecht und Wettbewerbsrecht in der Kanzlei Dr. von Hartmann Partner in Hannover. (bz)

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